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Aktuelles

13.03.2020 | CSU-Fraktion/Markus Erdt | Donauwörth

Vernunft ist das Gebot der Stunde

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Der Schutz der Gesundheit hat in der derzeitigen Situation oberste Priorität. Wichtig sind für mich zudem eine transparente Kommunikation, die Aufrechterhaltung des Vertrauens sowie die Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Venunft ist das Gebot der Stunde, denn die kommenden fünf Wochen können nach derzeitigem Stand entscheidendend Einfluss haben, um eine Verlangsamung und Ausbreitung des Virus zu erreichen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein: Deshalb möchte ich Ihnen anbei die wichigsten Punkte der heutigen Entscheidungen und Weichenstellungen mitteilen, die unsere CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zusammengefasst hat:   

• Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben ab Montag, 16.3.2020, bis nach den Osterferien ( d.h. sie öffnen voraussichtlich wieder am 20.4.2020) geschlossen. Schulen und Kindertageseinrichtungen sind zentrale Drehscheiben für die Verbreitung bzw. Eindämmung des Virus. Deshalb bleiben sie geschlossen.

• Das gilt auch für private Schulen und Kindertageseinrichtungen.

• Der Dank geht an die Lehrkräfte, die bereits jetzt an zahlreichen Schulen auf Schließungen reagiert und diese hervorragende organisiert haben.

•  Für die Schulen bedeutet diese Regelung Unterrichtsausfall, nicht Schulferien. Die Dienstpflicht für Lehrkräfte bleibt bestehen.

•  Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben sollen digital über Mebis oder per Mail an Schülerinnen und Schüler übermittelt werden, notfalls auch per Post, damit diese auch zu Hause etwas Schulisches zu tun haben. Die Serverleistungen für Mebis sollen entsprechend hochgefahren werden.

• Keine Schülerin und kein Schüler soll im Hinblick auf Abschlussprüfungen Nachteile erleiden. Planungen werden bereits getroffen und das Vorgehen in der KMK abgestimmt, z.B. hinsichtlich der Prüfungszeiträume. Die gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen soll auch bei etwaigen Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern gegeben bleiben.

• Eine Notbetreuung soll in den Kindertagesstätten und Horten sowie den Schulen einschließlich der 6. Jahrgangsstufe sichergestellt werden, allerdings in strikt begrenztem Umfang: Eine Notgruppe ist nur dann zugänglich, wenn alle sorgeberechtigten Personen – Alleinerziehende oder beide Elternteile – eine Betreuung nicht gewährleisten können, weil sie in systemkritischen Berufen wie z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Jugend- und Behindertenhilfe, Polizei, Feuerwehr, THW – arbeiten. Kinder, die nicht in der Notbetreuung sind, sowie der Eltern dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Auf den Rückgriff auf Großeltern soll bei der Kinderbetreuung möglichst verzichtet werden, da ältere Menschen durch das Virus besonders gefährdet sind. Stattdessen soll man sich an Nachbarn oder Freunde wenden oder notfalls die Notgruppen in Anspruch nehmen (sofern die Voraussetzungen gegeben sind).

• Für die rund 9.800 Kindertagesstätten gilt aber Montag ein Betretungsverbot. Das gilt auch für die Kindertagespflege sowie die heilpädagogischen Tagesstätten.

• Eine Allgemeinverfügung mit einem erklärenden Begleitschreiben wird im Laufe des heutigen Tages (13.3.2020) an die Schulen verschickt und über die Homepage des Kultusministeriums veröffentlicht, um auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren. Auch das Sozialministerium wird alle Informationen auf seiner Homepage veröffentlichen.

• Arbeitsrechtlich ist noch einiges unklar: Zunächst sollen möglichst Homeoffice und Überstundenabbau, notfalls auch (Betriebs-)Urlaub genutzt werden.

•  StM Trautner hat den Bund aufgefordert, Regelungen zu treffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Nachteilen durch die Betreuung der Kinder zu schützen. StM Piazolo fordert die Arbeitgeber auf, großzügige Regelungen für betreuende Eltern zu treffen.

• Darüber hinaus werden Besuche in Krankenhäusern, Pflege-, Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen weitgehend eingeschränkt.