21.10.2020

Flächennutzung: CSU-Fraktion präzisiert 5-Hektar-Richtgröße im Landesplanungsgesetz

Mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Landesplanungsgesetz präzisiert die CSU-Fraktion den im Koalitionsvertrag vereinbarten 5 Hektar-Richtwert zur Flächennutzung. Konkret geht es darum, künftig bei der Bewertung der 5-Hektar Richtgröße entsprechend zu berücksichtigen, ob dabei Boden versiegelt wird und welche Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt-, Klima und Artenschutz getroffen werden können. Damit erhalten die Gemeinden ein flexibles Planungsinstrument zum Flächensparen, in dem ihre Entwicklungsmöglichkeiten bestmöglich berücksichtigt werden.



Dazu erklärt Sandro Kirchner, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Aus unserer Sicht darf es nicht so sein, dass Parks, Friedhöfe, Fussballfelder oder Golfplätze bei der Flächennutzung genauso behandelt werden wie versiegelte Flächen. Sonst stehen diese Grünflächen im Wettbewerb zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Wohnungsbau, den Bedürfnissen der Wirtschaft und der sinnvollen Landesentwicklung.  Unser Ziel ist durch diese Feinjustierung die Fläche in Bayern sinnvoll und bedarfsorientiert zu nutzen“.

„Im Gegensatz zu den Grünen setzen wir als CSU-Fraktion auf Anreize statt Verbote. Die Grünen wollen die Kommunen bevormunden, verschärfen die Wohnungsnot und behindern die Entwicklung des ländlichen Raums. Zudem ist der von den Grünen geforderte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit den Flächenlimits vereinbar.“

 Walter Nussel, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss und stellvertretender Vorsitzender des CSU-Arbeitskreises Wirtschaft ergänzt:

„Uns ist wichtig, dass das Ziel der Staatsregierung nicht nur sinnvoll begleitet wird, sondern auch der politische Wille in der Umsetzung klar dokumentiert ist. Daher haben wir diesen Änderungsantrag erarbeitet. Entscheidend ist, dass die Entwicklung Bayerns im Vordergrund steht und nicht rechnerische Barrieren.“

Der bisherige Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht vor, dass bei Flächeninanspruchnahme im Außenbereich der Grundsatz des Flächensparens verfolgt wird. Dazu soll bis 2030 die Richtgröße für die Inanspruchnahme von Freifläche von 5 Hektar pro Tag landesweit angestrebt werden. 2019 lag der Flächenverbrauch im Freistaat bei durchschnittlich 10,8 Hektar pro Tag landesweit; lediglich die Hälfte davon ist versiegelte Fläche. Ziel der CSU-Fraktion ist es, den Kommunen durch diese Präzisierung Planungs- und Rechtssicherheit für Infrastrukturprojekte zu geben. 

Der Änderungsantrag wird morgen (Donnerstag) im Wirtschaftsausschuss beraten