Da eine mögliche Nutzung des Almarins für Schulschwimmen noch völlig offen ist, setzt sich MdL Fackler für eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern im Rahmen eines allgemeinen „Sonderförderungsprogramms Bäder“ ein. „Dies ist ein dickes Brett, weil für öffentliche Bäder laut Verfassung in erster Linie die Kommunen zuständig sind. Die Leistungen des Freistaats in diesem Bereich wären also völlig freiwillig“, so MdL Fackler.
Vor den Pfingstferien wird außerdem eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags „Schwimmbadförderung“ unter der Leitung des neuen Bau-Staatssekretärs Josef Zellmeier stattfinden. „Als Mitglied dieser Arbeitsgruppe kann ich auch hier das Thema Almarin mit entsprechendem Nachdruck einbringen“, so MdL Fackler.
„Ich verstehe die Wünsche und Forderungen aus der Bevölkerung. Allerdings brauchen wir eine rechtliche und gesetzliche Basis, damit Steuergelder bereitgestellt werden können. Diese Voraussetzung gilt für den Freistaat genauso wie für den Bund, den Landkreis und die Kommunen“, stellt MdL Fackler klar.
Gleichzeitig halte es der Abgeordnete nicht für zielführend, wenn man Versprechungen macht, bei denen man nicht absehen kann, ob sie gehalten werden können. Aus diesem Grund habe MdL Fackler bisher auch nicht jedes Gespräch und jeden Arbeitsschritt an die „große Glocke“ gehängt. „Die Leute wünschen sich schließlich eine Lösung und wollen aus meiner Sicht keine ständigen Wasserstandsmeldungen“, so MdL Fackler.
Als richtigen Schritt bezeichnet MdL Fackler die auf Kreisebene ins Leben gerufene Arbeitsgruppe. Aus seiner Sicht brauche es nämlich Geduld, viele kleine Schritte und einen Schulterschluss von vielen Beteiligten, um eine Lösung für das Almarin und die Hallenbäder im ländlichen Raum zu finden. „Der Freistaat ist dabei nur ein Akteur. Hauptakteure sind die Kommunen. Dennoch versuche ich in München meinen aktiven Beitrag zu leisten“, versichert MdL Fackler.