Zu den Verbesserungen zählen laut dem Bayerischen Innenministerium unter anderem neue Fördertatbestände beim Feuerwehrhausneubau: Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen möglich und dies zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau. „Damit wird ein deutlicher Anreiz geschaffen, Bestandsbauten weiter zu nutzen“, erklärt MdL Fackler. Weiterhin ist auch erstmals eine Förderung für geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern möglich. "Dies ist wichtig, schließlich wollen wir auch vermehrt Frauen für den Feuerwehrdienst gewinnen“, so MdL Fackler.
Im Fokus der Änderungen stehen darüber hinaus besonders kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum. Dazu wird der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses von bisher jeweils 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben. Zudem werden die Förderfestbeträgen für vier Standardfahrzeugtypen um 25 Prozent erhöht. Auch für die besonders belasteten Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße hat der Freistaat kräftig nachgelegt: Sie können sich über die Erhöhung der Festbeträge für die erforderlichen Spezial-Fahrzeuge um jeweils 25 Prozent freuen.
Schließlich soll auch die Ausbildung in den Landkreisen stärker unterstützt werden. Daher ist künftig eine Förderung von 250.000 Euro für die Errichtung eines Übungshauses möglich. Hierzu entwerfen die Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit eine modulare Musterplanung, die die praktischen Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort deutlich verbessert.
Bereits zum 1. Juni 2023 hatte das Bayerische Innenministerium die Feuerwehrförderung deutlich aufgestockt: die Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung wurden verdoppelt, die Festbeträge für die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht. „Das zeigt, wie wichtig dem Freistaat Bayern seine Feuerwehren sind“, so MdL Wolfgang Fackler.