Die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Damit die Kommunen und Bürger nicht durch zu hohe Gebühren belastet werden, hat der Freistaat Bayern vor einigen Jahren die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) eingeführt und stetig fortgeschrieben. Jährlich stehen aktuell dafür 180 Millionen Euro zur Verfügung, die aber nicht immer ausreichen, sodass sich die Kommunen bei der Auszahlung der Zuschüsse leider gedulden müssen. „Wasserleitungen gehören zur wichtigen Infrastruktur und müssen auch mit Hilfe des Freistaats langfristig und planvoll erhalten werden. Denn schadhafte Leitungen und Kanäle gefährden die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sind ein Risiko für die Gesundheit der Bürger sowie für die Umwelt“, so MdL Wolfgang Fackler.